FAQ
Hier findest Du Fragen und Antworten rund um das Thema Neuaufnahme von Kunden
Als Vertriebspartner benutzt Du bitte ausschließlich die Mitgliedschaftsanträge, die wir Dir unter Downloads zur Verfügung stellen. Zu den wichtigsten Angaben zählen:
- vollständige Angaben zur Person
- Angaben zur Vorkasse
- Angaben zum Arbeitgeber / bei Selbständigen eine realistische Schätzung der Einnahmen
- Unterschrift des Kunden
ausgefüllter Antrag | Bescheide | Bankver- bindung | Angaben zur Tätigkeit | |
---|---|---|---|---|
Arbeitnehmer | ja | nein | ggfs. | ja |
Selbständige | ja | Einkommens- steuerbescheid | ja | nein |
Studenten | ja | Immatrikulations- bescheinigung | ja | ja, falls ausgeübt |
- Gegebenenfalls die Geburtsurkunde eines Kindes, da sich dann der Pflegeversicherungsbeitrag reduziert
- Gegebenenfalls Unterlagen über den Erhalt eines Existenzgründerzuschusses
Nein, die Bankverbindung wird lediglich bei Selbstzahlern wie Studenten, Selbstständigen und freiwillig versicherten Arbeitnehmern benötigt.
Nein, die Abmeldung bei der Vorkasse erfolgt durch die HEK.
Die HEK versichert Familienangehörigen unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei. Erfahre hier, wer familienversichert sein kann und wer nicht.
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich.
Ausnahmen ergeben sich,
- wenn durch Aufnahme einer Beschäftigung Krankenversicherungspflicht eintritt oder
- durch Gehaltsabsenkung das Entgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt oder
- Arbeitslosigkeit eintritt und Arbeitslosengeld von der Bundesagentur für Arbeit bezogen wird (ALG I)
Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber der privaten Versicherung ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung ohne Einhaltung der sonst üblichen Kündigungsfristen.
Der Eintritt von Versicherungspflicht ist ausgeschlossen, wenn der Betroffene
- das 55.Lebensjahr vollendet hat und
- in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert war und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbständig war.
Trifft dies zu, ist ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung nicht möglich.
Bei einem Wechsel innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen gibt es bei der Leistungsgewährung keine Wartezeiten und Gesundheitsprüfungen.
Neuaufnahmeanträge müssen immer an unseren Antragsservice gesendet werden:
HEK - Hanseatische Krankenkasse
Antragsservice
22039 Hamburg
Tel. 0800 589 11 66 (kostenfrei)
Fax 0800 589 19 19 (kostenfrei)
E-Mail: antragsservice (at) hek.de
Solltest Du hierzu Fragen haben, wende Dich gern an unseren Antragsservice.